AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Präambel und Geltungsbereich

Unsere AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Auftraggebern. Die AGB werden vom Auftragsgeber automatisch durch die Auftragserteilung akzeptiert. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
Die Wawerek GbR, der Auftragnehmer, wird im nachfolgenden „Walk on the Wildside“ genannt.

 

§2. Leistungen

§2.1. Der Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Walk on the Wildside behält sich vor, Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen in der Durchführung der Veranstaltungen vorzunehmen, sofern diese notwendig werden. Diese Abweichungen dürfen nicht erheblich sein und das Gesamtangebot der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Walk on the Wildside behält sich vor, eventuelle Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der Veranstaltung einzusetzen. Der Vertrag besteht in diesem Falle weiterhin zwischen dem Auftraggeber und Walk on the Wildside.

Die Leistung von Walk on the Wildside beschränkt sich ausschließlich auf den vereinbarten Schulungs-, Trainings- oder Veranstaltungsrahmen. Für die Erzielung von bestimmten wirtschaftlichen, strukturellen oder personellen Zielsetzungen übernimmt Walk on the Wildside weder Haftung noch Verantwortung.

§2.2. Aufsichtspflicht und Verantwortung

Der Betreuer einer Organisation hat während der Veranstaltung weiterhin die Aufsichtspflicht für Minderjährige und/oder Behinderte. Die Betreuer/Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, die Minderjährigen und/oder Behinderte darüber zu belehren, den Anweisungen der Trainer von Walk on the Wildside, welche im Rahmen der Veranstaltungen/Camps eingesetzt werden, Folge zu leisten. Für eine größtmögliche Sorgfalt und gewissenhafte Beaufsichtigung benötigen wir im Vorfeld alle umfassenden Informationen über Besonderheiten (Medikamente, Gesundheitsbeeinträchtigungen, Nahrungsunverträglichkeiten, Allergien, Herz-, Kreislauf- und Atemwegsproblemen, Epilepsie, zurückliegende Operation etc.) der Teilnehmer und eine schriftliche Zustimmung/Nichtzustimmung der Sorgeberechtigten zu möglichen Aktivitäten. Sollten Betreuungspersonen im Laufe der Veranstaltung wichtige Aufgaben übernehmen (anleiten, sichern etc.) müssen sich diese den möglichen Gefahren bewusst sein und entsprechende Verantwortung tragen. Über eine bestehende Schwangerschaft würden wir gern in Kenntnis gesetzt werden, damit bei den Veranstaltungen darauf Rücksicht genommen werden kann.

 

§3. Vertragsabschluss

§3.1. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Walk on the Wildside und dem Auftraggeber kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Post oder Email zustande. Auch die Bezahlung der Rechnung vorab ist der Auftragsbestätigung gleichgesetzt.Telefonisch besprochenen Angeboten muss immer eine schriftliche Festsetzung folgen.. Der Auftraggeber erkennt mit der Unterzeichnung bzw. mit der Bezahlung der Rechnung die AGB von Walk on the Wildside an.
Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen erfolgen ausschließlich schriftlich und werden als Zusatzvereinbarung im Vertrag gekennzeichnet.

§3.2. Mängelrüge

Der Auftraggeber hat fünf Tage nach Abwicklung des Auftrages Zeit, etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.
Sollte uns eine Mängelrüge gestellt werden, muss Walk on the Wildside die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte die Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Falle ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrages begrenzt. Haftungen, die auf die Verletzung eines Urheberrechtes oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht.

§3.3. Nachträgliche Reduzierung der Teilnehmer

Sollte der Auftraggeber die Anzahl der Teilnehmer nach Abschluss des Vertrages verringern, und sich damit unterhalb der Mindestteilnehmerzahl befinden, behält sich Walk on the Wildside vor, den Betrag für die Mindestteilnehmerzahl zu berechnen.
Eine nachträgliche Erhöhung der Teilnehmerzahl kann nur nach Absprache erfolgen. Eine Rabattierung des Teilnehmerpreises ist damit jedoch ausgeschlossen.

 

§4. Zahlungsbedingungen

§4.1. Allgemeine Zahlungsmodalitäten

Durch die Auftragsbestätigung wird der Auftrag verbindlich und zahlungspflichtig.
Der Auftraggeber hat vier Wochen nach Auftragserteilung eine Anzahlung von 50% der Gesamtsumme (inkl. MwSt.) auf das im Vertrag angegebene Konto zu überweisen. Die restliche Summe wird zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig.

§4.2. Mahnungen

Walk on the Wildside weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, der der Auftraggeber gemäß §286 (3) BGB ohne weitere Mahnung nach 30 Tagen ab Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung automatisch in Verzug gerät, ohne das es einer Mahnung bedarf. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, macht die Walk on the Wildside einen Verzugszinssatz von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz geltend. Für Verbraucher gilt der Verzugszinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

 

§5. Widerrufsbelehrung

§5.1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir, Walk on the Wildside, Wawerek GbR, Heidenfeldstr. 9, 10249 Berlin, E-Mail: kontakt@walk-on-the-wildside.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (Brief oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§5.2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Zahlung Entgelte berechnet.

 

§6. Rücktrittsbedingungen

§6.1. Rücktritt durch den Veranstalter

Veranstaltungen, die mit einer Mindestteilnehmerzahl bedingt sind, können vom Veranstalter bis 7 Tage vor Durchführung der Veranstaltung abgesagt werden. Der Teilnehmer erhält die gesamte Summe umgehend zurückerstattet. Sollte der durchführende Trainer plötzlich erkranken, wird Walk on the Wildside versuchen einen qualifizierten Ersatz zur Verfügung zu stellen, sollte dies nicht möglich sein, kann Walk on the Wildside vom Vertrag fristlos zurücktreten. Auch in diesem Falle werden die bereits gezahlten Gebühren zurückerstattet. Darüber hinaus können keine Ansprüche gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.

Walk on the Wildside kann in den folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Veranstaltungsvertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung durch die Veranstaltungsleitung den Veranstaltungsvertrag kündigen.
– Sollte ein Minderjähriger trotz wiederholter Aufforderung die Veranstaltung stören, sein Verhalten eine Gefährdung für sich oder andere Teilnehmer darstellen, kann der Veranstalter mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten. Es besteht in diesem Falle kein Recht auf Rückzahlung der Gebühren.
– Der ausgeschlossene Teilnehmer kann auf Kosten der Erziehungsberechtigten vom Veranstaltungsort nach Hause geschickt werden, bzw. eine umgehende Abholung veranlasst werden.

§6.2. Rücktritt durch den Auftraggeber

Wenn der Auftraggeber den Termin verschieben möchte, trägt er in jedem Falle, die bereits angefallen Kosten.
Der Vertragsabschluss verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Veranstaltungskosten. Ein Rücktritt von der Veranstaltung muss schriftlich erfolgen. Im Falle einer Stornierung entstehen dem Auftraggeber folgende Kosten:

– bis 2 Wochen nach Anmeldung: kostenlos
– bis 6 Wochen vor Veranstaltung: 10% der Kosten
– bis 4 Wochen vor Veranstaltung: 30 % der Kosten
­- bis 2 Wochen vor Veranstaltung: 60 % der Kosten
– bis 5 Tage vor Veranstaltung: 80 % der Kosten
– 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Kosten

Dem Auftraggeber steht nicht der Einwand zu, es seien durch den Auftragnehmer von der Vergütung etwa ersparte Aufwendungen abzuziehen.

§6.3. Höhere Gewalt

Sollte die Veranstaltung infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Hochwasser, Dauerregen, Überflutung, Orkan, Waldbrände, Polizeieinsätze, Pandemien) erheblich gefährdet, beeinträchtigt, erschwert oder verhindert sein oder ist die Sicherheit des Auftragsgebers nicht mehr gewährleistet, so kann nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen oder örtlichen Verlegung, sowohl der Kunde als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung einbehalten.
Im Fall eines Verbotes von offenem Feuer, für den Zeitraum der Veranstaltung, durch die Gesetzgebung sind, aufgrund von höherer Gewalt, Erstattungsansprüche oder Schadensersatzansprüche des Auftragsgebers gegenüber Walk on the Wildside ausgeschlossen.

§7. Haftung

Jeder Teilnehmer der Veranstaltungen von Walk on the Wildside handelt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit durch die Betriebshaftpflichtversicherung. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Walk on the Wildside.
Walk on the Wildside gewährleistet eine gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung und die ordnungsmäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
Der Auftraggeber und die Teilnehmer verpflichten sich zu einem sorgsamen Umgang mit dem zur Verfügung gestelltem Material. Für vorsätzliche und grob fahrlässige Schäden, die während der Veranstaltung entstehen, haftet der/die AuftraggeberIn bzw. TeilnehmerIn.

Die von Walk on the Wildside durchgeführten Veranstaltungen werden unter Zugrundelegung des aktuellen Wissenstandes sorgfältig vorbereitet und durchgeführt.
Der Vertragspartner prüft selbst, ob er sich den Anforderungen der Veranstaltung/des Workshops gewachsen fühlt.
Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer seine Kenntnisse über den Inhalt der Veranstaltung. Gleichzeitig nimmt der Teilnehmer zur Kenntnis, dass die Veranstaltung ganz oder zu einem großen Teil in der freien Natur stattfindet. Damit kann er vielfältigen Wetter- und Windverhältnissen, Dunkelheit, Kälte und unwegsamen Geländebeschaffenheiten ausgesetzt sein. Der Umgang mit Dingen wie Messer, Feuer, Handwerkszeugen, Naturmaterialien, und der direkte Kontakt mit Pflanzen und Tieren ist unabdingbar. Walk on the Wildside tut sein Bestes um die Sicherheit aller Teilnehmer zu gewährleisten.

Die Teilnahme von Minderjährigen erfolgt nur mit Teilnahme eines Erziehungsberechtigten. Die Verantwortung, Haftung und Aufsichtspflicht für Minderjährigen obliegt den Erziehungsberechtigten. Durch eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten kann Walk on the Wildside die Aufsichtspflicht für den Zeitraum eines Camps bzw. Workshops übertragen werden. Die Erziehungspflicht der Erziehungsberechtigten erlischt in diesem Zeitraum nicht. Bei Veranstaltungen an und mit Schulen/Kindertageseinrichtungen obliegt die Aufsichtspflicht den pädagogischen Betreuern der Klasse bzw. Gruppe.

Walk on the Wildside übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Verkehrsstörungen, Naturereignisse), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind.
Die Haftungssumme beträgt derzeit 2.000.000 € für Personen- und Sachschäden im Einzelfall.
Walk on the Wildside haftet nicht für Fremdleistungen sowie dadurch bedingte Beschädigungen, Unglücksfälle, Verlust, Diebstahl oder sonstige Unregelmäßigkeiten, sofern wir nur als Vermittler auftreten.
Sollte der Auftraggeber für die Veranstaltung eine Beförderung im Linien- oder Charterverkehr beauftragen, so ist dies Fremddienstleistungen, für die wir nicht haften.

 

§8. Datenschutz

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie unserer Datenschutzerklärung.
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Walk on the Wildside weist darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Sollten Sie bei der Anfrage über unser Formular, der Übermittlung von weiteren Angeboten zugestimmt haben, werden wir Ihre Daten für diesen Fall speichern und verwenden.

§9. Genussmittel und Ablenkungen

Der Konsum von Alkohol und/oder Drogen ist während der gesamten Veranstaltung nicht erwünscht. Wir weisen darauf hin, dass deren Konsum auch zum Ausschluss von der Veranstaltung führen kann. Für Minderjährige gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Für Mobiltelefone, Smartphones und Tablets, die zur Veranstaltung mitgebracht werden, finden wir eine angemessene Lösung vor Kursbeginn.

§10. Urheberrecht/ Copyright

Die im Rahmen der Veranstaltung überlassenen Dokumente und Unterlagen obliegen dem Urheberrecht von Walk on the Wildside und sind deren geistiges Eigentum. Sie dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, vervielfältigt, nachgedruckt, übersetzt oder an Dritte weitergegeben werden.

§11. Geltendes Recht und Gerichtsstandvereinbarung

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Der Erfüllungsort ist der jeweils gewählte Ort der Durchführung. Der Gerichtsstand ist gemäß unserem Geschäftssitz in Cottbus.

§12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

 

Kontakt

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Dann schreibt uns gern eine Nachricht über unser Kontaktformular: 

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